Ablauf und Kosten

Bereits wenn Sie mich bezüglich eines ersten Gesprächstermins kontaktieren, werden wir ein kurzes Gespräch führen. In diesem möchte ich Sie ein paar für mich wichtige Dinge fragen und auch Ihnen erste Informationen über die Rahmenbedingungen und meine Arbeitsweise mitteilen. Nehmen Sie sich dafür also ca. 5-15 Minuten Zeit.

Sollten Sie dennoch unsicher sein, biete ich auch ein kostenloses Kennenlern-Gespräch von 20 Minuten an. Dabei stelle ich mich nochmal persönlich vor und wir werden die Rahmenbedingungen der Behandlung/Beratung (Kosten, Terminabsagen, Schweigepflicht uvm.) besprechen.

 

Eine Einheit dauert 50 Minuten. Am Beginn der Beratung/Behandlung steht dabei immer eine ausführliche Diagnostik, um die schwierige Lebenslage, die Beschwerden und auslösenden Faktoren aber vor allem die Ziele der Gespräche erfassen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete sowie lösungsorientierte Behandlung. Ebenso sollen in der Diagnostik Ihre Ressourcen und Stärken erfasst werden, um auf diese für die Bewältigung zurückgreifen zu können.

 

Die Dauer einer Beratung oder Behandlung ist schwer einzuschätzen. Gemeinsam wird immer wieder das Vorgehen besprochen und ein weiterer Bedarf geklärt.

 

KOSTEN:

Die klinisch-psychologische Behandlung ist mit 1.1.2024 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in die Sozialversicherungsgesetze aufgenommen. Dadurch erhalten alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen einen Anspruch darauf.

 

In einem ersten Schritt wird es ab dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für die Versicherten geben. Dieser beträgt je nach Krankenkasse aktuell (Stand Februar 2024) zwischen 33 und 46 Euro.

 

WICHTIG für den Kostenzuschuss:

1. Bestätigung vom Hausarzt/der Hausärztin bzw. von einem Facharzt/einer Fachärztin, die gesetzlich (§ 135 Abs. 1 Z 2b, ASVG) geforderte ärztliche Untersuchung gem. § 2 Abs. 2 Z 1 Ärztegesetz 1998 gemacht zu haben.

Diese ärztliche Untersuchung muss jedenfalls vor der zweiten Behandlung einer psychologischen Behandlungsserie nachgewiesen werden. Bei Bedarf sende ich Ihnen das Formular per E-mail zu.

 

2. Einreichung beim Sozialversicherungsträger: Die Bestätigung können Sie dann mit der Honorarnote (inkl. Zahlungsbestätigung bzw. Einzahlungsnachweis) einreichen.

 

3. Die ersten 10 Einheiten bedürfen keiner Bewilligung. Bewilligungspflichtig werden dadurch jene Behandlungseinheiten, welche nach der 10. Sitzung stattfinden (somit ab der 11. Einheit). Diesen Antrag aus Kostenzuschuss erhalten Sie von mir.

 

Informationen vom Berufsverband Österreichischer Psychologen (Stand Februar 2024)

 

weitere Infos unter:

https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen